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Insolvenzverfahren Deutsche Lichtmiete: Fokus auf bestmögliche Gläubigerbefriedigung

izwarm (CC0), Pixabay
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Oldenburg, 28. Mai 2024 (aktualisiert am 17. Februar 2025) – Trotz der angekündigten Liquidation der NOVALUMEN GmbH bleibt die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens der Deutsche Lichtmiete-Gruppe. Dies unterstrich Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß nach der Mitteilung von NOVALUMEN, die Verwertungserlöse an die Insolvenzmasse auszuschütten.

Verwertungslösung mit Direktinvestoren und Light Now AG

NOVALUMEN hat eine gemeinschaftliche Verwertungslösung mit den Direktinvestoren entwickelt, da sich die für die Nutzung der Leuchten erforderlichen Installationen (z. B. Aufhängungen und Stromeinspeiser) im Eigentum von NOVALUMEN befinden. Direktinvestoren können NOVALUMEN mit der Verwertung beauftragen, woraufhin den Mietern ein Kaufangebot für die jeweiligen Installationen unterbreitet wird. Kommt keine Vereinbarung zustande, bietet NOVALUMEN den Mietern alternativ den Austausch der Leuchten an. In diesem Fall können die Direktinvestoren ihre Leuchten selbst abholen und verwerten.

Ein entsprechendes Angebot soll auch der LIGHT NOW AG unterbreitet werden, die zahlreiche Leuchten von Direktinvestoren erworben, aber bislang keinen Kaufpreis gezahlt hat. Falls eine Verwertung mit LIGHT NOW nicht zustande kommt, müssen die betroffenen Leuchten von NOVALUMEN demontiert und von LIGHT NOW abgeholt werden. Diese Verhandlungen laufen unter Zeitdruck, da der Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären wird.

Rechtliche Sicherheit für Mieter und Direktinvestoren

Rüdiger Weiß versichert, dass beide Wege für die Mieter rechtssicher sind:

„Unabhängig davon, ob die Mieter die Leuchten auf Grundlage einer Einigung mit dem jeweiligen Direktinvestor erwerben oder ob sie das Angebot von NOVALUMEN zum Leuchtentausch annehmen – sie gehen damit keine rechtlichen Risiken ein.“

Er empfiehlt Direktinvestoren eine Einigung mit NOVALUMEN, um die Kosten und den erheblichen Aufwand für den Austausch der Leuchten zu vermeiden. Zudem gestaltet sich der Eigentumsnachweis als herausfordernd, da die Leuchten oft mehrere Meter hoch unter den Hallendecken der Mieter installiert sind und nur mit Spezialausrüstung zugänglich gemacht werden können.

Verwertungserlöse und Gläubigerbefriedigung

Die Liquidationserlöse von NOVALUMEN werden auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Laut NOVALUMEN ist mit einem Erlös in Millionenhöhe zu rechnen. Nach Abzug der Verfahrenskosten soll ein signifikanter Betrag an die Gläubiger der Deutsche Lichtmiete-Insolvenzverfahren fließen. Dies entspricht einem Vielfachen des höchsten Kaufpreises, der im ursprünglichen Investorenprozess für die Deutsche Lichtmiete geboten wurde. Direktinvestoren erhalten ihre Anteile aus dem Treuhandkonto – sofern sie den rechtmäßigen Eigentumsnachweis erbringen können.

„Als Insolvenzverwalter darf ich Zahlungen nur an berechtigte Personen leisten – das Insolvenzrecht lässt hier keinerlei Spielraum“, betont Rüdiger Weiß. Dies gilt auch für sogenannte Aussonderungsansprüche, also die Herausgabe von Leuchten aus der Insolvenzmasse.

Fehlende Leuchten und Investorenrisiken

Ein besonderes Problem stellt der unvollständige Bestand an Leuchten dar. Die Deutsche Lichtmiete hat rund 430.000 Leuchten an Direktinvestoren vermarktet, jedoch wurden nur etwa 137.000 tatsächlich produziert. Weitere 25.000 Einheiten waren in Produktion, aber rund 268.000 der vermarkteten Leuchten wurden nie hergestellt. Dies bedeutet, dass viele Investoren für nicht existierende Leuchten gezahlt haben und möglicherweise keinen realen Anspruch auf Aussonderung oder Verwertungserlöse besitzen.

Weitere Informationen für Gläubiger sind unter folgendem Link abrufbar:
🔗 https://dlm.insolvenz-solution.de/


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