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Insolvenz: TST Technische Systeme GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Verfahren zur Prüfung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der TST Technische Systeme GmbH, HRB 9010 Registergericht Cottbus, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jeno Renko und Dr. Michael Kobel, Wiesenweg 01, 04934 Hohenleipisch, ist heute, am 10.09.2024, um 16.25 Uhr Herr Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg, Caspar- David-Friedrich-Straße 06, 01219 Dresden
zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 63 IN 323/24

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