Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 877/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Bochum unter GnR 232 eingetragenen Taxi Bochum eG, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Christian Weidmann, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum und Herrn Helmut Horn, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum und Herrn Werner Flakschin, Ehrenfeldstr. 34, 44789 Bochum
Geschäftszweig: die Vermarktung der Beförderungsleistungen ihrer Genossen durch Unterhaltung einer Funkvermittlungszentrale,von Halteplätzen oder anderen Einrichtungen,die geeignet sind,Fahraufträge an die Genossen
ist am 03.12.2025, um 15:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastr. 57, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 877/25
Amtsgericht Bochum, 03.12.2025
Frankfurt auch