Amtsgericht Hamburg – Insolvenzeröffnungsverfahren
Aktenzeichen: 67h IN 257/25
Über das Vermögen der TAS Quartier 111 GmbH & Co. KG, An der Alster 1, 20099 Hamburg (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119034), gesetzlich vertreten durch die TAS Quartier 111 Verwaltung GmbH (HRB 137069), diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Marcus Schwarz, wurde am 24.09.2025 um 12:35 Uhr folgende Entscheidung getroffen (§§ 21, 22 InsO):
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils G. Weiland, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg, bestellt.
- Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügung – sind unzulässig, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Hamburg, den 24.09.2025
Aktenzeichen: 67h IN 257/25
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