340 IN 389/25 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Synostik Energy GmbH, Gewerbegebiet West 3, 39646 Oebisfelde-Weferlingen, Handel mit Elektromaterial für Energiesysteme (Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Klein-Windkraftanlagen und allgemeinem Elektrokleinmaterial); die Installation von PV Anlagen, Batteriespeichern, Ladeinfrastruktur und Kleinwindkraftanlagen; der Aufbau von Holz PV-CarPorts; die Anmeldung von PV-Anlagen, Klein-Windkraftanlagen und Ladeinfrastruktur bei Netzbetreibern; Serviceangebote zu Mieterstrom, PV/WKA und LIS e-Check, PV-Wartung / WKA-Wartung und Reinigung, DGUV 3, Smart Home. Die Verwaltung von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie die Verwaltung von Energieanlagen (AG Stendal, HRB 30208), vertr. d.: 1. Heiko Gorges, (Geschäftsführer), 2. Florian Seiler, (Geschäftsführer), ist am 23.09.2025 um 09:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Klausenerstraße 24, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/ 6286260, Fax: 0391/ 6286266, E-Mail: magdeburg@insolvenzverwaltungen.de, Internet: www.insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg – Insolvenzgericht – eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 23.09.2025
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