Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70e IN 118/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der Stiftung Marien-Hospital Erftstadt-Frauenthal, Münchweg 3, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Franz-Georg Rips, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Hans-Peter Kippels, Münchweg 3, 50374 Erftstadt und Herrn Alfred Zerres, Münchweg 3, 50374 Erftstadt
Geschäftszweig: Errichtung eines Krankenspitals, um Kranke und Gebrechliche aller Confessionen zur Pflege aufzunehmen
ist am 23.12.2025, um 12:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70e IN 118/25
Amtsgericht Köln, 23.12.2025
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