Verbraucherschutzinformationen

Insolvenzsicherung

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Die Bundesregierung will Kunden besser vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters schützen. Das Kabinett hat heute einem entsprechenden Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zugestimmt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Endlich kommt die lange geforderte Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen, die Reisende effektiv schützt. Die Eckpunkte sind ein richtiger Schritt, damit Pauschalreisende in Zukunft besser gegen die Insolvenz eines Reiseanbieters abgesichert sind.

Einen zweiten Staatshaftungsfall wie bei der Insolvenz von Thomas Cook darf es nicht mehr geben. Wichtig sind deshalb zwei Punkte: Erstens muss Schwarz-Rot die für die Steuerzahler gefährliche Haftungsbegrenzung auf 110 Millionen Euro streichen. Zweitens sollte der Insolvenzabsicherungsfonds mindestens 20 Prozent des Vorjahresumsatzes eines Reiseveranstalters absichern.

Corona-bedingt drohen in der Reisebranche viele Insolvenzen. Um das Vertrauen in die Pauschalreise wiederherzustellen und den Fonds schnellstmöglich einzurichten, sollte das neue Gesetz noch im Sommer in Kraft treten.

Die Aufrechterhaltung der Reisewarnung für außereuropäische Länder bis Ende August ist richtig. Gerade für Menschen aus Risikogruppen, wie etwa Ältere oder Vorerkrankte, bedeutet jede Ortsveränderung ein erhöhtes Risiko für Gesundheit und Leben. Für Risikogruppen muss die Reisewarnung deshalb weiterhin auch für europäische Länder gelten. Es macht für diese Personengruppen keinen Unterschied, ob sie nach Spanien oder Südkorea reisen. Sie müssen kostenlos stornieren können, um sich nicht unnötig in Gefahr zu begeben.“

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