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Insolvenz: Priogo AG

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 169/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 17553 eingetragenen Priogo AG, Römerallee 80, 53909 Zülpich, vertr. d. d. Vorstand

ist am 24.07.2024, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Franz Zilkens, Eifelring 45-49, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

99 IN 169/24
Amtsgericht Bonn, 24.07.2024

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