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Insolvenz: Novum-Massivhaus GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Novum-Massivhaus GmbH, Gulisastraße 17, 56072 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22162), vertr. d.: Rüdiger Liekenbröcker, (Geschäftsführer), wird heute, am 10.10.2023 um 14:14 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arne Löser, c/o Prof. Dr. Dr. Schmidt IV RAe Partnerschaft mbB, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 28, 56073 Koblenz, Tel.: 0261/953435-0, Fax: 0261/953435-29, E-Mail: arne.loeser@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.tbs-insolvenzverwalter.de/ bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 10.10.2023,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 171/23

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