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Insolvenz:Medizinisches Trainingszentrum Hameln GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Insolvenzanordnung – Aktenzeichen: 37 IN 19/25 -2

Das Amtsgericht Hameln hat am 23.02.2025 um 08:36 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Medizinisches Trainingszentrum Hameln GmbH (Elsa-Buchwitz-Str. 2, 31785 Hameln, AG Hannover, HRB 216591) angeordnet.

  • Geschäftsführer: Tammo Horn, Klütstraße 10, 31787 Hameln
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    RA Boris Frhr. v. d. Bussche, Paulinenstr. 16, 32427 Minden

Verfügungen der Antragstellerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Hinweise für Gläubiger und Schuldner

  • Schuldner der Antragstellerin dürfen nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
  • Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

  • Die Antragstellerin kann sofortige Beschwerde einlegen.
  • Jeder Gläubiger kann Beschwerde einlegen, wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt wird (Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).
  • Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
  • Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln (govello-1256292281518-000183636) einzureichen.
  • Eine schriftliche Begründung wird empfohlen.

Weitere Informationen und Datenschutzrichtlinien sind auf der Website des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de verfügbar.

Amtsgericht Hameln, 23.02.2025

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