Az.: IN 607/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Kinobetriebe Ingolstadt GmbH, Manggasse 2, 85049 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Schick Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 6392
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 17.12.2025 um 09:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Amtsgericht Ingolstadt – Insolvenzgericht – 17.12.2025
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