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Insolvenz: Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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59 IN 232/25: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Interkulturelles Zahnmedizinisches Versorgungszentrum GmbH, Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 32018), vertreten durch: Gabriele Schubert, 06120 Halle (Saale), (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:Rechtsanwälte INNOVATIS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nico Kämpfert, Hegelstraße 4, 39104 Magdeburg,
wird das Verfahrensrubrum aufgrund der §§ 4 InsO, 319 ZPO hinsichtlich des Nachnamens der Geschäftsführerin wie geschehen berichtigt, da ihr Nachname bei der Antragserfassung nicht korrekt erfasst worden ist.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.05.2025

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