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Insolvenz:Imvest Poppenbüttler Landstraße GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 492/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 111288 eingetragenen Imvest Poppenbüttler Landstraße GmbH & Co. KG, Nobistor 16, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafterinnen,
die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96697 eingetragene Imvest Projektentwicklung GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Oliver Talanga und Herrn Tomislav Karajica,
sowie die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 178122 eingetragene IHW Management GmbH, Nobistor 16, 22767 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tomislav Karajica,

ist am 16.12.2025, um 14:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 492/25
Amtsgericht Hamburg, 16.12.2025

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