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Insolvenz: HBR Hanseatische Bauregie GmbH

kalhh (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 42/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 33644 eingetragenen HBR Hanseatische Bauregie GmbH, Lademannbogen 39, 22339 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Menden,

Geschäftszweig: Die Sanierung und Modernisierung von Immobilien und Grundstücken als Generalunternehmung.

ist am 21.02.2024, um 10:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 42/24
Amtsgericht Hamburg, 21.02.2024

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