Zusammenfassung des Beschlusses des Amtsgerichts Rottweil (31.01.2025)
1. Verfahrensgegenstand:
- Antragstellerin: Glöckler Management- und Verwaltungsgesellschaft mbH
- Antrag: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
- Gericht: Amtsgericht Rottweil
- Aktenzeichen: 2 IN 29/25
2. Anordnung zur Sicherung der Vermögenslage:
Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag wird am 31.01.2025 um 09:10 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO angeordnet:
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin werden untersagt (mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände).
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
- Name: Christian Zschocke
- Kanzlei: Am Niederen Tor 1, 78050 Villingen-Schwenningen
- Befugnisse:
- Zustimmungspflicht für Verfügungen über das Schuldnervermögen
- Sicherung und Erhaltung des Vermögens
- Prüfung, ob das Vermögen zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht
- Einziehung von Forderungen und Verwaltung der Bankkonten
- Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten
3. Einschränkungen für die Schuldnerin:
- Keine Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände – diese geht auf den Insolvenzverwalter über.
- Drittschuldner dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen.
- Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Geschäftsunterlagen zu nehmen.
4. Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter:
- Feststellung, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt.
- Einschätzung der Fortführungsaussichten des Unternehmens.
5. Rechtsbehelfsbelehrung:
- Beschwerde möglich innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Rottweil.
- Fristbeginn: Mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt).
- Beschwerde kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll eines Amtsgerichts eingelegt werden.
- Einlegung als elektronisches Dokument erforderlich, wenn durch Anwälte oder Behörden eingereicht.
6. Veröffentlichung und Speicherung:
- Öffentliche Bekanntmachung erfolgt elektronisch und bleibt mindestens bis zum Verfahrensabschluss gespeichert.
Fazit: Das Amtsgericht Rottweil hat zur Sicherung der Vermögenslage der Glöckler Management- und Verwaltungsgesellschaft mbH vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Christian Zschocke als vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Die Schuldnerin verliert weitgehend ihre Verfügungsgewalt über ihr Vermögen. Gläubiger und die Schuldnerin haben die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen.
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