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Insolvenz: FICON Steuerberatungsgesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 166/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 97797 eingetragenen FICON Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Sonja Johannes-Buhr,

Geschäftszweig: d. geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie d. damit vereinbarten Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. u.a.

ist am 26.08.2024, um 13:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Steuerberater Dipl.-Kfm. Michael Merath, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 166/24
Amtsgericht Hamburg, 26.08.2024

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