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Insolvenzeröffnungsverfahren über die Emergya Wind Technologies Deutschland GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 67b IN 54/25

Das Amtsgericht Hamburg hat am 4. März 2025 um 13:05 Uhr das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Emergya Wind Technologies Deutschland GmbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Schulterblatt 58, 20357 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 175229 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Michiel Marc Fornier und Carle Willem Jan Kok vertreten.

Unternehmensgegenstand

Die Gesellschaft befasst sich mit der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb elektronisch steuerbarer Antriebe sowie mit der Förderung und Nutzung von Windenergie.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz mit Kanzleisitz in Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt.

Anordnungen des Gerichts

Das Gericht hat gemäß den §§ 21 und 22 Insolvenzordnung (InsO) folgende Maßnahmen getroffen:

  • Einschränkung der Verfügungsbefugnis: Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Zahlungsverbot für Drittschuldner: Dritte, die der Schuldnerin Geld schulden, dürfen keine Zahlungen mehr an die Gesellschaft leisten. Stattdessen wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  • Einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen werden untersagt, es sei denn, sie betreffen unbewegliche Vermögensgegenstände. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorerst gestoppt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die weiteren Entwicklungen im Verfahren bleiben abzuwarten.

Amtsgericht Hamburg, 04.03.2025
Aktenzeichen: 67b IN 54/25

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