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Insolvenzeröffnungsverfahren gegen GERRY WEBER International GmbH eingeleitet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der GERRY WEBER International GmbH mehrere Maßnahmen angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in Halle (Westfalen) ist auf die Herstellung und den Vertrieb von Damenoberbekleidung im In- und Ausland spezialisiert.

1. Vorläufiger Sachwalter bestellt

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Fulda bestellt. Die Schuldnerin darf die Insolvenzmasse weiterhin verwalten, steht dabei jedoch unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters.

2. Einschränkungen für Zwangsvollstreckungen

Alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrestvollziehungen oder einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen wurden vorübergehend eingestellt.

3. Befugnisse des vorläufigen Sachwalters

Der Sachwalter ist berechtigt:

  • Betriebsräume zu betreten und Nachforschungen anzustellen,
  • Auskünfte über die Vermögensverhältnisse der Schuldnerin bei Dritten einzuholen.

4. Prüfung der Fortführungsfähigkeit

Der vorläufige Sachwalter wurde beauftragt:

  • Die Eigenverwaltungsplanung der Schuldnerin zu überprüfen,
  • Die wirtschaftliche Lage der GERRY WEBER International GmbH sachverständig zu bewerten,
  • Zu ermitteln, ob das schuldnerische Vermögen ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken.

Falls die Prüfung nicht innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen werden kann, muss dem Gericht ein Zwischenbericht vorgelegt werden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 43 IN 213/25 geführt.

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