Bekanntmachung im Insolvenzantragsverfahren
Az.: 12 IN 72/24
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der DT Projektbau GmbH, Wilhelm-Leuschner-Straße 4, 67547 Worms (Handelsregister: AG Mainz, HRB 52554), vertreten durch den Geschäftsführer Tahir Dedeic, Erich-Ollenhauer-Straße 34 A, 65187 Wiesbaden, hat das Amtsgericht Worms am 22.11.2024 um 10:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Björn Rechel
Alzeyer Straße 31, 67549 Worms
Tel.: 06241/268690
Fax: 06241/26869-100
Hinweis an die Schuldner der Antragsgegnerin:
Leistungen an die Antragsgegnerin dürfen nur unter Berücksichtigung der Beschlussregelungen erbracht werden (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden.
Zudem steht auch jedem Gläubiger das Recht zur sofortigen Beschwerde zu, wenn das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen.
Die Frist beginnt:
- mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung oder
- im Falle einer öffentlichen Bekanntmachung, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei Tage verstrichen sind.
Wenn die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich zur Zustellung erfolgt, ist das frühere Ereignis für den Fristbeginn maßgebend.
Die Beschwerde ist einzureichen bei:
Amtsgericht Worms
Hardtgasse 6, 67547 Worms
Elektronisches Gerichtspostfach: govapp_16417973158617710649122712873785
Die Beschwerde kann durch schriftliche Einreichung oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang bei dem zuständigen Amtsgericht Worms.
Die Beschwerdeschrift muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
- Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird
- (bei teilweiser Anfechtung) Umfang der Anfechtung
Die Beschwerde soll zudem begründet werden und ist vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Hinweise zum Datenschutz:
Informationen zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO, § 55 BDSG sowie § 43 LDSG finden Sie auf der Website des Gerichts: www.agwo.justiz.rlp.de. Auf Wunsch kann die Datenschutzerklärung auch in Papierform zugesandt werden.
Amtsgericht Worms, 22.11.2024
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