Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 483/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Biofabrik Technologies GmbH,
Rossendorfer Ring 6, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29551 vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Riedel – wurde am 27.03.2025 um 14.30 Uhr Dr.
Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Website www.bblaw.legal, Telefax 0351 810827 111, Telefon geschäftlich 0351 810827 0 zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. – wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus
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