Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 320/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRA 4705 eingetragenen Balver Zinn Josef Jost GmbH & Co. KG, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Jost Verwaltungs-GmbH, Blintroper Weg 11, 58802 Balve, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Josef jun. Jost, Blintroper Weg 11, 58802 Balve,, Frau Francesca Lenina Jost, Am Darloh 23 , 58802 Balve, und Herrn Frederick Wolfgang Jost, Wilhelmshöhe 12 , 58762 Altena OT Evingsen,
ist am 24.10.2025, um 14:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
52 IN 320/25
Amtsgericht Arnsberg, 24.10.2025
Kommentar hinterlassen