Startseite Allgemeines Insolvenz: Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH
Allgemeines

Insolvenz: Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

59 IN 486/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Automation, Sonder- und Werkzeugmaschinen ASW GmbH, Walther-Rathenau-Str. 7, 06618 Naumburg (Saale) (AG Stendal, HRB 204397), vertr. d.: Thomas Veit, Am Burgberg 12, 06628 Naumburg (Saale), (Geschäftsführer), ist am 18.11.2025 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Franzosenweg 20, D 06112 Halle (Saale), Tel.: 0345/212220, Fax: 0345/2122222, E-Mail: inso@floether-wissing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 18.11.2025

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

USA:Immer mehr junge Frauen erkranken an Krebs – eine neue Plattform will helfen

Als Michelle Reiss im Jahr 2024 mit 36 Jahren die Diagnose Hodgkin-Lymphom...

Allgemeines

Dänemark und Grönland: Sorge vor anhaltendem US-Anspruch auf die Insel

Die politische Krise um Grönland ist aus Sicht Dänemarks und der grönländischen...

Allgemeines

Route 66 wird 100: Reisende planen die große Jubiläums-Tour

Die wohl berühmteste Fernstraße der USA feiert in diesem Jahr ihr 100-jähriges...

Allgemeines

US-Torhüterin Aerin Frankel sorgt mit Caesar-Salat-Bewertungen für Aufsehen bei Olympia

Auf dem Eis gilt Aerin Frankel als „Green Monster“ – in Anlehnung...