Startseite Allgemeines Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Löhnberger Grundbesitz GmbH eingeleitet
Allgemeines

Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Löhnberger Grundbesitz GmbH eingeleitet

viarami (CC0), Pixabay
Teilen

Das Amtsgericht Limburg hat am 16. Dezember 2024 um 14:00 Uhr im Verfahren der Löhnberger Grundbesitz GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Limburg unter der Nummer HRB 4647 eingetragen.

Gesellschafter der Löhnberger Grundbesitz GmbH ist die Kolmer + Fischer GmbH, Linden, während die Gemeinde Löhnberg als Antragstellerin auftritt.

Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Das Gericht hat entschieden, dass Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände ihres Vermögens ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jens Lieser aus Limburg a. d. Lahn bestellt.

Kontaktdaten des vorläufigen Insolvenzverwalters:

Hinweise für Schuldner und Gläubiger

  • Schuldner der Löhnberger Grundbesitz GmbH werden aufgefordert, ihre Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen. Zahlungen oder Leistungen direkt an die Schuldnerin sind untersagt und könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Gläubiger der Gesellschaft sollten ihre Forderungen prüfen und frühzeitig geltend machen, um im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens berücksichtigt zu werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger können die gerichtliche Entscheidung mit einer sofortigen Beschwerde anfechten:

  • Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde
  • Frist: Zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a. d. Lahn

Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erfolgen. Bei elektronischer Einreichung gelten die gesetzlichen Anforderungen, wie die Nutzung sicherer Übermittlungswege oder qualifizierter elektronischer Signaturen.

Ausblick

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der Löhnberger Grundbesitz GmbH gesichert und geordnet verwaltet werden. Dies bietet Gläubigern und Geschäftspartnern die Möglichkeit, ihre Forderungen im weiteren Verfahren geltend zu machen. Die genaue Entwicklung wird von der Prüfung des Insolvenzverwalters und der Klärung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft abhängen.

Für die Gemeinde Löhnberg und die Gläubiger ist es wichtig, die weiteren Schritte des Verfahrens aufmerksam zu verfolgen, um ihre Interessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu wahren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

890 Euro gegen ein Flugzeug – Linz erlebt wohl kleinste Flugzeugpfändung der Welt

Manchmal braucht es für große Luftfahrtgeschichte nur 890 Euro – und einen...

Allgemeines

Eppstein

US-Behörden haben mit einer Durchsuchung der früheren Ranch des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey...

Allgemeines

Großbritannien: Unterhaus lehnt Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren ab

In Großbritannien wird es vorerst kein gesetzliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche...

Allgemeines

Späte Einsicht

Manchmal dauert es eben ein bisschen länger, bis der Groschen fällt –...