Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat am 26. Februar 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Tischlerei Herbers GmbH & Co. KG angeordnet. Die Geschäftsführerin Jessika Welz bleibt handlungsfähig, jedoch sind Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Florian Dälken aus Lingen bestellt. Schuldner der Tischlerei Herbers sind angewiesen, Zahlungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu leisten.
Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht verhängt, und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind nicht untersagt.
Die Antragstellerin kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, ebenso wie Gläubiger, wenn sie die internationale Zuständigkeit des Verfahrens rügen möchten. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
18 IN 8/25 Lingen an der Ems
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