Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 04.12.2024 im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Rebolet (Deutschland) GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Paul-Stefan Stabe (HRB 201520, Amtsgericht Charlottenburg), Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet.
Wichtige Maßnahmen:
Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Ermächtigungen des Insolvenzverwalters:
Hinweis zur Bekanntmachung:
Die Sicherungsmaßnahmen werden im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und dort bis zur Beendigung der Maßnahme gespeichert.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll eines Gerichts erfolgen.
Zusatz zur elektronischen Einreichung:
Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, erfordern jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung über einen sicheren Übermittlungsweg.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 04.12.2024
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