Das Amtsgericht Cloppenburg hat im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der medical nursing services GmbH, Hegelstraße 2, 49681 Garrel (HRB 207231), wichtige Maßnahmen getroffen. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Ingo Wessel vertreten.
Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO hat das Gericht die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Dies ermöglicht der Antragstellerin, ihr Vermögen weiterhin selbst zu verwalten und darüber zu verfügen – allerdings unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters. Diese Regelung dient dazu, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Gesellschaft während des Verfahrens zu sichern.
Bestellung des vorläufigen Sachwalters
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Priv.-Doz. Dr. Gerrit Hölzle, Obernstraße 2-12, 28195 Bremen, bestellt. Dr. Hölzle ist erreichbar unter:
- Telefon: 0421/322 649-0
- Fax: 0421/322 649-29
Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivitäten der Antragstellerin sowie die Sicherstellung der Einhaltung insolvenzrechtlicher Vorgaben.
Einsicht in den Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cloppenburg eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese Möglichkeit steht sowohl der Antragstellerin als auch den Gläubigern offen, wenn beispielsweise Zweifel an der internationalen Zuständigkeit bestehen.
Frist und Verfahren:
- Fristbeginn: Ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung (maßgeblich ist das frühere Ereignis).
- Dauer: Zwei Wochen.
- Einreichung: Die Beschwerde ist schriftlich bei der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Cloppenburg, Burgstraße 9, 49661 Cloppenburg, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu erklären.
Bedeutung der Entscheidung
Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung zeigt, dass die Geschäftsführung der medical nursing services GmbH weiterhin an der Lösung der finanziellen Schwierigkeiten arbeiten kann. Der vorläufige Sachwalter stellt sicher, dass die Rechte der Gläubiger gewahrt bleiben und eine wirtschaftlich sinnvolle Restrukturierung möglich ist.
Die weiteren Schritte im Verfahren werden zeigen, ob eine nachhaltige Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung gelingt.
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