Am 16. Dezember 2024 um 10:45 Uhr hat das Amtsgericht Landshut im Verfahren der KP Bau GmbH & Co. KG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Obergolding (Brunnenstraße 11, 84184 Tiefenbach) wird durch die KP Verwaltungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten, die wiederum von den Geschäftsführern Harald Krol und Emanuel Plesa geleitet wird.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen IN 911/24 geführt.
Das Gericht hat beschlossen, dass zur Sicherung des Schuldnervermögens sämtliche Verfügungen der Schuldnerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies gilt auch für die Einziehung von Außenständen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba aus Landshut bestellt.
Seine Kontaktdaten lauten:
Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, die gerichtliche Entscheidung anzufechten:
Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erfolgen. Bei elektronischer Einreichung gelten die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich qualifizierter elektronischer Signaturen oder sicherer Übermittlungswege.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Landshut eingesehen werden.
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen der KP Bau GmbH & Co. KG gesichert und vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden. Für Gläubiger und Geschäftspartner der Gesellschaft ist es wichtig, die weiteren Entwicklungen im Verfahren genau zu verfolgen. Auch die Einziehung von Außenständen unterliegt nun der Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter, was Klarheit und Struktur in die weitere Abwicklung bringen soll.
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