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Insolvenzantragsverfahren der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG gestartet

viarami (CC0), Pixabay
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Am 16. Dezember 2024 um 11:34 Uhr hat das Amtsgericht Wilhelmshaven die vorläufige Verwaltung des Vermögens der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Jever, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Fellensiek Beteiligungs GmbH, sieht sich einem Insolvenzantragsverfahren gegenüber. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 142/24 geführt.


Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mit der Entscheidung hat das Gericht verfügt, dass Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt.
Seine Kontaktdaten lauten:


Hinweise für Schuldner und Gläubiger

Schuldner der Antragstellerin werden ausdrücklich darauf hingewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses vorzunehmen. Eine Missachtung dieser Vorgabe könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gläubiger der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG werden dazu aufgefordert, ihre Ansprüche frühzeitig zu prüfen und, falls notwendig, geltend zu machen, um im weiteren Verlauf des Verfahrens berücksichtigt zu werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung des Amtsgerichts Wilhelmshaven kann von der Antragstellerin sowie von Gläubigern angefochten werden:

  • Rechtsmittel: Sofortige Beschwerde
  • Frist: Zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung der Entscheidung
  • Einreichungsstelle: Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven
  • Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP): govello-1271238294276-000214496

Die Beschwerde muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erfolgen. Entscheidend ist, dass die Beschwerde innerhalb der Notfrist beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingeht. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie eine Erklärung zur Anfechtung enthalten.


Einblick in den vollständigen Beschluss

Interessierte Parteien können den vollständigen Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wilhelmshaven einsehen.


Datenschutzhinweis

Das Amtsgericht Wilhelmshaven verweist auf die Datenschutzerklärung gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO, die auf der Webseite des Gerichts verfügbar ist (www.amtsgericht-wilhelmshaven.niedersachsen.de). Auf Wunsch wird die Datenschutzerklärung auch in Papierform bereitgestellt.


Ausblick

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG gesichert, um eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung zu ermöglichen. Für Gläubiger und Geschäftspartner ist es nun entscheidend, die Entwicklungen im Verfahren genau zu verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig zu handeln.

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