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Insolvenzantragsverfahren der BRANDIR Investitions GmbH abgewiesen

SimonMichaelHill (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 405 IN 2316/24

Das Amtsgericht Leipzig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der BRANDIR Investitions GmbH (Sitz: Schorlemmerstraße 2, 04155 Leipzig, HRB 35961) mangels Masse abgewiesen. Dies wurde durch Beschluss vom 03.03.2025 entschieden.

Die Gesellschaft wurde durch die Geschäftsführer Jan Treu und Volker Neumann vertreten.

Hintergrund der Entscheidung

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Unternehmen nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen kommt es nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens, was für Gläubiger bedeutet, dass sie kaum Chancen haben, noch offene Forderungen durch das Verfahren geltend zu machen.

Einsichtnahme und Rechtsmittel

Der vollständige Beschluss liegt zur Einsicht für Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.

Gegen die Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Verkündung bzw. Zustellung des Beschlusses. Die Beschwerde ist schriftlich oder elektronisch beim Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig) einzureichen.

Detaillierte Informationen zur Einlegung der Beschwerde, einschließlich elektronischer Einreichung, sind auf dem Internetportal der Justiz abrufbar:
👉 Elektronische Kommunikation mit den Gerichten.

Fazit:
Mit der Abweisung des Antrags endet das Verfahren ohne Insolvenzabwicklung. Gläubiger, die noch Forderungen haben, müssen prüfen, ob sie individuelle rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der BRANDIR Investitions GmbH einleiten können.

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