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Insolvenzantrag gegen VIVA EL SOL GmbH – Vorläufige Verwaltung angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Darmstadt hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der VIVA EL SOL GmbH mit Sitz am Friedensplatz 11, 64283 Darmstadt, am Montag um 16:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Maurer (Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt) bestellt. Er wird ab sofort die finanziellen Angelegenheiten des Unternehmens prüfen und erste Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse einleiten.

Einschränkungen für den Schuldner

Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO gelten folgende Maßnahmen:

  • Verfügungen der VIVA EL SOL GmbH sind nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
  • Zahlungen an die Gesellschaft sind untersagt. Gläubiger und Vertragspartner müssen ausstehende Beträge direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.
  • Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft werden vom Insolvenzverwalter eingezogen.

Zur Abwicklung der finanziellen Vorgänge wird ein Insolvenzsonderkonto eingerichtet, das den Vorgaben des BGH-Urteils vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.

Auskunftspflichten und nächste Schritte

Das Gericht hat Finanzbehörden, Banken, Kreditinstitute sowie das Kraftfahrtbundesamt angewiesen, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über die finanziellen Verhältnisse der VIVA EL SOL GmbH zu erteilen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft analysieren und prüfen, ob eine Sanierung möglich ist oder ein geregeltes Insolvenzverfahren eingeleitet wird.

Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 9 IN 28/25 beim Amtsgericht Darmstadt. Weitere Informationen und Entscheidungen werden in den kommenden Wochen erwartet.

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