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Insolvenzantrag für Kallmeyer & Nagel Immobilien GmbH – Vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kallmeyer & Nagel Immobilien GmbH (HRB 63892) mit Sitz in Hamburg am 29. Januar 2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet.

Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Jennie Best aus Hamburg eingesetzt. Die Gesellschaft darf nur noch mit ihrer Zustimmung über ihr Vermögen verfügen. Zudem wurde Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.

Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind vorerst ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen. Die weiteren Schritte hängen von der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab.

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