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Insolvenzantrag des Portugiesischen Kulturvereins in Harburg – Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

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Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Grupo Cultural Recreativo E Folclorico Portugues Em Harburg e.V. (Aktenzeichen 67b IN 44/25) erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert aus Hamburg bestellt. Der Verein darf über sein Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen.

Eingeschränkte Verfügungsrechte und Schutzmaßnahmen

Um eine weitere Verschlechterung der finanziellen Situation zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen den Verein sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.
🔹 Drittschuldner (z. B. Vertragspartner mit offenen Forderungen) dürfen keine Zahlungen mehr an den Verein leisten – sämtliche Gelder sind direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichten.
🔹 Bankguthaben und sonstige Forderungen des Vereins gehen in die Verwaltung des Insolvenzverwalters über, der auch befugt ist, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob genügend Vermögenswerte vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

Für Mitglieder, Gläubiger und Geschäftspartner des Vereins bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen möglicherweise im weiteren Verlauf des Verfahrens anmelden müssen.

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