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Insolvenzantrag der Hartmann Oil & Food GmbH – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Heilbronn hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hartmann Oil & Food GmbH (Aktenzeichen 40 IN 202/25) erste Sicherungsmaßnahmen angeordnet.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Marcus Egner aus Heilbronn bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen ist damit eingeschränkt – finanzielle Transaktionen dürfen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters erfolgen.

Eingeschränkte Verfügungsrechte und Schutzmaßnahmen

Um eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern, hat das Gericht u. a. folgende Maßnahmen ergriffen:
🔹 Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen.
🔹 Drittschuldner (z. B. Kunden mit offenen Forderungen) dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten – alle Gelder müssen direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter gehen.
🔹 Bankkonten und Forderungen der Schuldnerin unterliegen nun der Verwaltung des Insolvenzverwalters.

Pflichten der Schuldnerin

Die Hartmann Oil & Food GmbH muss dem Insolvenzverwalter vollumfänglichen Einblick in ihre Bücher und Geschäftsunterlagen gewähren. Zudem ist der Insolvenzverwalter berechtigt, Geschäftsräume zu betreten und notwendige Nachforschungen anzustellen.

Ausblick

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob die Vermögenswerte der GmbH ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird in den kommenden Wochen getroffen.

Betroffene Gläubiger und Geschäftspartner der Hartmann Oil & Food GmbH können ihre Forderungen im weiteren Verlauf des Verfahrens geltend machen.

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