810 IN 1900/25 N-33-: In dem Insolvenzvorverfahren der Noratis AG, Hauptstraße 129, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 108645), vertreten durch: Kim Niklas Andersson, (Vorstand), hat die Antragstellerin am 15.12.2025 um 17:26 Uhr beim Insolvenzgericht einen Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren gestellt.
Gemäß §§ 270a, 270b Abs. 1 Satz 1, 270d InsO wurde am 16.12.2025 um 14:25 die vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren angeordnet.
Auf verbindlichen Vorschlag der Antragstellerin wurde zum vorläufigen Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bo-ckenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 69 98 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalte die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen.
Der Antragstellerin wird gemäß § 270d Abs. 1 InsO eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieses Beschlusses. Nach Ablauf der Frist entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 270d Abs. 4 Satz 2 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gemäß §§ 270d Abs. 3, 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt – soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wird durch gesonderten Beschluss eingesetzt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.12.2025
Wie ist das nun mit den Guthaben der Mieter aus den Nebenkostenabrechnungen? Aus 2023 haben wir ein Guthaben in Höhe von 280 € und aus 2024 in Höhe von 240 €. Aus Gesprächen mit den Nachbarn weiß ich, dass wir nicht die einzigen sind, die auf das Geld warten. Das Geld gehört der Novartes AG doch gar nicht, wann wird das endlich überwiesen?