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Insolvenz bei Midoya: Kunden fürchten um ihr Geld – Verbraucherschützer schlagen Alarm

kalhh (CC0), Pixabay
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Noch vor einem Jahr galt der Online-Shop Midoya als aufstrebendes Mode-Start-up. Mit Shapewear, Bademode und Unterwäsche hatte das von Max Gaas und Colin Singh gegründete Unternehmen schnell eine treue Kundschaft gewonnen und 2023 stolze drei Millionen Euro Umsatz erzielt. Doch die glänzenden Zeiten sind vorbei: Seit dem 11. August 2025 befindet sich Midoya im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Betrieb läuft weiter – aber Rückzahlungen stocken

Offiziell betont das Unternehmen, dass der Online-Shop weitergeführt werden soll. Auf der Website ist von einer „herausfordernden Phase der Sanierung“ die Rede. Unter der Aufsicht der vorläufigen Insolvenzverwalterin Ulrike Sythes will Midoya Bestellungen auch weiterhin zuverlässig abwickeln. „Alle Bestellungen, die seit Beginn der vorläufigen Verwaltung eingehen, werden wie gewohnt vollständig angenommen und verschickt“, heißt es in einem öffentlichen Statement.

Die Realität sieht für viele Kundinnen jedoch anders aus. In sozialen Netzwerken und auf Bewertungsportalen wie Trustpilot häufen sich Beschwerden. Der Vorwurf: Bestellungen werden zwar verschickt, doch Rückzahlungen aus Retouren bleiben aus. Betroffene berichten, dass sie seit Wochen auf ihr Geld warten – trotz bestätigter Rücksendungen.

Offizielle Begründung: Rechtliche Hürden

Midoya erklärte auf Trustpilot, dass Retouren für Bestellungen vor dem 11. August derzeit „rechtlich nicht freigegeben“ werden könnten. Diese Vorgabe ergebe sich aus den gesetzlichen Bestimmungen im Insolvenzverfahren. Man arbeite jedoch an einer „möglichst fairen Lösung“ für die Kundinnen.

Verbraucherzentrale: Rechte bestehen – aber Risiko bleibt

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat sich inzwischen eingeschaltet und klärt Betroffene über ihre Rechte auf. Demnach bleibt das Widerrufsrecht zwar bestehen, doch ob Kundinnen ihr Geld tatsächlich zurückbekommen, hängt von der Insolvenzmasse ab. In vielen Fällen sei nur mit Teilbeträgen zu rechnen. Gutscheine verlieren bei einer Insolvenz in der Regel ihre Gültigkeit.

Wichtig: Offene Forderungen – sei es für bezahlte, aber nicht gelieferte Ware oder Rückerstattungen aus Retouren – müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Dafür sind Belege wie Rechnungen und Überweisungsnachweise erforderlich. Nur so besteht eine Chance, überhaupt eine Quote aus der Insolvenzmasse zu erhalten.

Was Kunden jetzt beachten sollten

  • Keine Vorkasse leisten: Neue Bestellungen sollten nur mit sicheren Zahlungsmethoden erfolgen.

  • Forderungen anmelden: Offene Beträge müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

  • Nachweise sammeln: Rechnungen, Kontoauszüge und Retourenbelege sind entscheidend.

  • Keine falschen Hoffnungen: Auch wenn Rückzahlungen rechtlich zustehen, sind sie von der verfügbaren Insolvenzmasse abhängig.

Zwischen Hoffnung und Unsicherheit

Ob Midoya die Sanierung gelingt und das junge Unternehmen weiterbestehen kann, ist derzeit unklar. Klar ist jedoch: Für Kundinnen bedeutet die Insolvenz zunächst viel Unsicherheit – und das Risiko, auf Kosten sitzenzubleiben.

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