Insolvent: Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG
IN 1022/23IN 1025/23IN 1121/23IN 1123/23
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Dettling Deutsche Immobilien Treuhand GmbH & Co. KG, Lina-Ammon-Straße 9, 90471 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Grundhaus Service GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Spitzer Tommy
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 7720
– Schuldnerin –
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird der Beschluss vom 14.09.2023 dahingehend abgeändert, dass anstelle des dort angeordneten Zustimmungsvorbehaltes nunmehr der Schuldnerin und deren Vertretern, insbesondere Tommy Spitzer als Geschäftsführer der Schuldnerin, am 06.10.2023 um 10:00 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wird, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihnen allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Im Übrigen verbleibt es bei den mit Beschluss vom 14.09.2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen, insbesondere der dort angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 06.10.2023
Auch unsere WEG Dallingerstraße 43 in Nürnberg ist betroffen.
Wir haben Unterlagen und Daten gesichert. Es wurden von der hauseigenen Servicefirma DIS/Neuburg Leistungen berechnet und bezahlt, die nie geleistet wurden. Zudem wurden die Rechnungen zu einem Zeitpunkt Ende 2023 gestellt, als die Firma DIS rechtlich bereits aufgelöst war.
Genauso schlimm ist die Tatsache, dass Wartung/Pflege der Immobiliedie letzten Jahre nicht stattgefunden haben.
Wer steigt als Eigentümer auf´s Dach und macht Sichtprüfung bzgl. Schäden oder Kontrolle ob Dachrinnen und Abläufe frei sind?
Die Folgeschäden sind heftig.
Auffällig ist aus meiner Sicht, dass für uns zu weit entfernte Firmen aus Spitzers Heimat zum Zuge kamen (Hebebühnen, Handwerker, Versicherungsmakler,….). Unabhängig ob es da Seilschaften gab führt es anhand größerer Entfernungen zu höheren Kosten zuungunsten unserer WEG.
Dies wird jetzt ein Fall für Anwalt und Gericht.
Seit gestern sind wir zur Hausverwaltung INOVA gewechselt, die einen seriösen Eindruck auf uns macht.
Gruß von Thomas aus LAU
Gruß von Thomas aus LAU
Konnten vor ca. 2 Jahren die Hausverwaltung bei Dettling gerade noch kündigen. Bei uns hatten sie es auch versucht und ohne Rücksprache unsere Rücklagen in eine „Lebensversicherung“ umgewandelt.
Dauerte fast 1,5 Jahre das Rückgängig zu machen. Hatte das erst als schlechte „Landjunkerart“ von Tom Spitzer gehalten, aber er war damals schon kriminell.
Ich habe Heute durch Zufall von der Insolvenz Fa.Dettling Imm. erfahren.
Ich bin Miteigentümer der Immobilie Haidweg 21, 91233 Neunkirchen am Sand.
Die fa Dettling verwaltet alle Haus und Rücklagen- Konten.
Was ist von unserer Seite zu tun, da auch nch die Nebenkosten – Abrechnung für 2022 aussteht.
Hallo Herr Piotrowiak,
ich bin ebenfalls Miteigentümer in einer von Dettling verwalteten WEG in Nürnberg.
ich würde gerne mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sie erreichen mich unter der eMail-Adresse: 53pp@au14.de
Vielen Dank im Voraus und Gruß