Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Zusammenhang mit der CEHATROL Technology eG ein Insolvenzprüfungsverfahren eingeleitet. Das geht aus einem aktuellen Gerichtsbeschluss hervor.
Demnach wurde der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom Finanzamt für Körperschaften III gestellt. Hintergrund sind offenbar offene Forderungen gegenüber der in Berlin ansässigen Genossenschaft.
Das Gericht ordnete an, ein schriftliches Sachverständigengutachten einzuholen. Dieses soll klären, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, und ob eine Fortführung des Unternehmens möglich erscheint. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde der Berliner Rechtsanwalt Thorsten Petersen beauftragt.
Die CEHATROL Technology eG mit Sitz in der Bahnhofstraße in Berlin wird von ihrem Vorstand vertreten. Das Gericht wies diesen ausdrücklich auf seine umfassenden Mitwirkungspflichten hin. Dazu gehört insbesondere, dem Sachverständigen Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen zu gewähren sowie alle notwendigen Auskünfte zur wirtschaftlichen Lage der Genossenschaft zu erteilen.
Sollte der Vorstand diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann das Gericht Zwangsmaßnahmen anordnen. Diese reichen von der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bis hin zu Vorführung oder Haft.
Darüber hinaus wurde der Sachverständige ermächtigt, Bankauskünfte einzuholen sowie relevante Grundbucheinträge einzusehen, um die Vermögensverhältnisse der Genossenschaft umfassend zu prüfen.
Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, hängt nun von den Ergebnissen des Gutachtens ab. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
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