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Innolytics AG wird zu DICIS AG – Rechtsanwalt Blazek erklärt, was die Umfirmierung für Aktionäre bedeutet

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Die Innolytics AG mit Sitz in Leipzig lädt am 24. November 2025 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Auf der Tagesordnung stehen entscheidende Satzungsänderungen: Die Gesellschaft soll künftig DICIS AG heißen, außerdem soll die Ermächtigung zur Durchführung genehmigter Kapitalerhöhungen bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Über die rechtliche Bedeutung und die Auswirkungen dieser Maßnahmen sprach unsere Redaktion mit Rechtsanwalt Blazek, Experte für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

Interviewer: Herr Blazek, die Innolytics AG möchte ihren Namen in DICIS AG ändern. Welche rechtliche Bedeutung hat eine solche Umfirmierung?

Rechtsanwalt Blazek: Eine Umfirmierung bedeutet in erster Linie eine Namensänderung, keine Änderung der rechtlichen Identität. Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person – alle Verträge, Rechte und Pflichten bestehen fort. Für die Aktionäre ändert sich also formal nichts. Allerdings signalisiert ein neuer Name meist eine strategische Neuausrichtung. Die Gesellschaft möchte sich möglicherweise inhaltlich oder marktseitig neu positionieren. Das sollten Aktionäre aufmerksam beobachten.

Interviewer: Auf der Hauptversammlung soll auch die Ermächtigung zur Kapitalerhöhung verlängert werden. Warum ist das für ein Unternehmen wichtig?

Rechtsanwalt Blazek: Das sogenannte genehmigte Kapital ermöglicht es dem Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien auszugeben, ohne für jede Kapitalmaßnahme eine Hauptversammlung einberufen zu müssen. Das verschafft der Gesellschaft Flexibilität, um schnell auf Marktchancen reagieren oder Investitionen finanzieren zu können. Im Fall der Innolytics AG wird diese Möglichkeit bis 2030 verlängert – bei gleichbleibender Obergrenze von 25.000 neuen Aktien. Das ist ein klares Signal, dass sich das Unternehmen langfristig auf weiteres Wachstum vorbereitet.

Interviewer: Geplant ist außerdem eine Aufteilung in Vorzugs- und Stammaktien. Welche Bedeutung hat das für Anlegerinnen und Anleger?

Rechtsanwalt Blazek: Die Satzung sieht vor, dass 13.000 Vorzugsaktien und 5.200 Stammaktien neu geschaffen werden können. Normalerweise haben Vorzugsaktien kein Stimmrecht, dafür aber eine bevorzugte Dividende. Da der Jahresabschluss 2024 jedoch keinen Bilanzgewinn ausweist, erhalten die Vorzugsaktionäre in diesem Jahr ein Stimmrecht. Sie können also gleichberechtigt an der Hauptversammlung teilnehmen und über die Satzungsänderungen mitentscheiden.

Interviewer: Welche Bedeutung hat die außerordentliche Hauptversammlung insgesamt?

Rechtsanwalt Blazek: Diese Versammlung ist ein wichtiger Meilenstein. Die Kombination aus Namensänderung und Kapitalerweiterungsermächtigung deutet darauf hin, dass die Gesellschaft eine neue Entwicklungsphase einleitet. Möglicherweise bereitet sich die Innolytics AG – künftig DICIS AG – auf eine veränderte Marktstrategie oder neue Geschäftsfelder vor. Für Aktionäre ist es daher ratsam, die Umsetzung der Beschlüsse und mögliche Kapitalmaßnahmen in den kommenden Jahren aufmerksam zu verfolgen.

Interviewer: Ihr abschließendes Fazit, Herr Blazek?

Rechtsanwalt Blazek: Aus juristischer Sicht ist das Vorgehen nachvollziehbar und korrekt. Wirtschaftlich dürfte es spannend werden, ob die neue DICIS AG mit ihrem veränderten Auftritt und den erweiterten Handlungsspielräumen nachhaltig Wert für ihre Aktionäre schafft. Die Hauptversammlung wird hier den Grundstein für die kommenden Jahre legen.

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