Ein aktueller Vorgang rund um die Inkassodienst Klütz GmbH aus Hockenheim wirft erhebliche Fragen auf – insbesondere hinsichtlich der Zuordnung der geltend gemachten Forderung.
Die Redaktion von diebewertung.de erhielt eine Zahlungsaufforderung über 34,91 Euro (Aktenzeichen: AKT-2026-5404647247). Laut den im Online-Portal einsehbaren Daten soll die Forderung aus einer angeblich offenen Amazon-Bestellung stammen.
Konkrete Daten widersprechen der Forderung
Ein Blick in die Vorgangsdetails zeigt jedoch deutliche Ungereimtheiten:
- Gläubiger: Amazon Deutschland S.à r.l.
- Forderungsgrund: Warenlieferung / Bestellung
- Rechnungsnummer: DEAEU202679926
- Hauptforderung: 16,41 Euro
- Inkassokosten: 15,00 Euro
- Auslagenpauschale: 3,50 Euro
- Gesamtforderung: 34,91 Euro
Besonders auffällig:
Die angebliche Lieferung soll laut System an die Adresse
„Am Torney 2a, 23970 Wismar“ erfolgt sein.
Damit wird klar: Diese Lieferung steht in keinem erkennbaren Zusammenhang zur Redaktion von diebewertung.de.
Keine Geschäftsbeziehung – dennoch Inkasso
Die Redaktion hat zu keinem Zeitpunkt eine entsprechende Bestellung getätigt oder eine Lieferung erhalten. Vielmehr wurde über das Unternehmen journalistisch berichtet – mehr nicht.
Dass dennoch eine Zahlungsaufforderung verschickt wurde, lässt Zweifel an der internen Prüfung solcher Fälle aufkommen.
Sachbearbeitung ohne inhaltliche Prüfung?
Trotz Hinweis auf die offensichtlichen Widersprüche blieb eine inhaltliche Klärung bislang aus. Stattdessen wurde auf standardisierte Abläufe verwiesen:
- Nutzung eines Online-Portals
- Forderung nach „prüffähigen Nachweisen“
- Androhung gerichtlicher Schritte
- Hinweis auf mögliche SCHUFA-Einträge
Gerade vor dem Hintergrund der klar abweichenden Lieferadresse wirkt dieses Vorgehen mindestens fragwürdig.
Beweislast wird auf Betroffene verlagert
Besonders kritisch ist die Forderung, im Falle eines möglichen Identitätsmissbrauchs zunächst eine polizeiliche Anzeige vorzulegen. Ohne diesen Nachweis werde der Einwand nicht berücksichtigt.
Ein solches Vorgehen kehrt die übliche Logik um:
Nicht das Inkassounternehmen belegt die Forderung eindeutig – sondern der Betroffene soll seine Nichtverantwortlichkeit beweisen.
Klarstellung: Kein Zusammenhang mit diebewertung.de
Es wird ausdrücklich klargestellt:
Diese Forderung steht in keinerlei Zusammenhang mit der Tätigkeit von diebewertung.de. Es existiert weder ein Vertragsverhältnis noch eine Bestellung.
Die vorliegenden Daten deuten vielmehr auf eine fehlerhafte Zuordnung oder einen möglichen Datenmissbrauch hin.
Rechtliche Schritte eingeleitet
Aufgrund der fehlenden Klärung und der weiterhin aufrechterhaltenen Forderung sieht sich die Redaktion gezwungen, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Fazit
Der Fall zeigt exemplarisch, wie problematisch automatisierte oder unzureichend geprüfte Inkassoprozesse sein können. Selbst bei offensichtlichen Widersprüchen wird offenbar zunächst an der Forderung festgehalten.
Verbrauchern ist daher dringend zu raten:
Inkassoforderungen immer genau prüfen – insbesondere dann, wenn Adressen, Beträge oder Sachverhalte nicht eindeutig zuordenbar sind.

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