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INFINUS AG/FUTURE Business KG aA Entschädigung der Anleger durch das EdW?

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Sehr geehrter Herr Bremer,

in vorbezeichneter Angelegenheit erhalten Sie auf Ihre Anfrage hin meine Stellungnahme im Anhang. 

Im Zusammenhang mit durch die INFINUS-Gruppe vermittelten Wertpapieren (Genussrechte, Schuldverschreibungen) empfehle ich den Finanzdienstleistern grundsätzlich, den Anleger auch auf die Überprüfung der Möglichkeit hinzuweisen, etwaige Schäden nach dem EAEG bzw. der EdW auszugleichen.

Insgesamt ist dieser Komplex ein Sonderfall und unterscheidet sich von der durchschnittlichen Krise einer Vermögensanlage im Graumarkt. Zum einen durften die Finanzdienstleister – wie auch die Anleger – wohl Vertrauen haben in ein staatlich beaufsichtigtes Finanzdienstleistungsinstitut. Zum anderen könnte, wie beschrieben, hier eine Entschädigung durch die EdW einschlägig sein für Verluste mit Wertpapieren (im Gegensatz zu Vermögensanlagen). Ferner waren die gebundenen Finanzdienstleister einem Haftungsdach angeschlossen, dessen Leistungsgrenze noch eruiert werden muss. Und schließlich können Finanzdienstleister grundsätzlich nichts für möglicherweise strafrechtlich relevante Handlungen, die zeitlich nach Zeichnung stattgefunden hätten (falls überhaupt).Alles Weitere entnehmen Sie bitte meiner Stellungnahme. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Blazek Rechtsanwalt E-Mail: d.blazek@rae-bemk.de BEMK Rechtsanwälte Niederwall 28 33602 Bielefeld Telefon: +49 (0) 521 977 940-0 Telefax: +49 (0) 521 977 940-10

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