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INFINUS AG: Hinweis der Staatsanwaltschaft Dresden

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Hinweise zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden betreffend die Infinus-Firmengruppe

Einzelauskünfte (gleich welcher Art) können derzeit im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen nicht erteilt werden. Auch Sachstandsanfragen können aus organisatorischen Gründen nicht beantwortet werden. Es ist beabsichtigt, im ersten Quartal 2014 allen auf dem Postweg eingegangenen Akteneinsichtsgesuchen in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Maßgabe der §§ 406e, 475 StPO stattzugeben. Die Einzelheiten werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt gegeben werden.

Staatsanwaltschaft Dresden

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