Wenn Sie in DEGAG-Genussrechte investiert haben und nun vom möglichen Totalverlustrisiko betroffen sind, könnte die Frage aufkommen, ob Sie rechtlich gegen Ihren Finanzberater vorgehen können. Dabei spielt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine wichtige Rolle. Aber was genau ist das, und wann greift sie?
1. Was ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (kurz: VSH) ist eine spezielle Versicherung, die von Berufsgruppen wie Finanzberatern, Versicherungsvermittlern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten abgeschlossen wird. Diese Versicherung schützt den Berater (oder Vermittler) vor den finanziellen Folgen, wenn er bei der Ausübung seines Berufs einen Fehler macht, der einem Kunden einen finanziellen Schaden verursacht.
Ein Beispiel:
Ein Finanzberater empfiehlt einem Kunden ein Investment, bei dem er wichtige Risiken nicht oder nur unzureichend erklärt. Der Kunde investiert daraufhin und erleidet später hohe Verluste, die er möglicherweise vermieden hätte, wenn der Berater ihn ordnungsgemäß informiert hätte. In so einem Fall könnte der Kunde den Berater wegen eines Beratungsfehlers haftbar machen.
Hier kommt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ins Spiel: Sie übernimmt – im Falle einer berechtigten Schadensersatzforderung – die Kosten für den entstandenen Vermögensschaden des Kunden. Außerdem schützt sie den Berater vor den finanziellen Konsequenzen einer Klage.
2. Wann haftet die Versicherung?
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift, wenn:
Ein Beratungsfehler nachgewiesen wird: Zum Beispiel, wenn der Finanzberater Risiken verschwiegen, falsche Informationen gegeben oder die Anleger nicht ausreichend über Chancen und Risiken aufgeklärt hat.
Der Kunde einen Vermögensschaden erleidet, der nachweislich durch den Beratungsfehler entstanden ist.
Der Berater seine beruflichen Pflichten verletzt hat – sei es durch Fahrlässigkeit, Nachlässigkeit oder durch eine unzureichende Dokumentation der Beratung.
Wichtig: Die Versicherung prüft jedoch zunächst, ob die Forderung berechtigt ist. Wenn dies nicht der Fall ist, wehrt sie unberechtigte Ansprüche auch ab.
3. Wann haftet die Versicherung nicht?
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Versicherung nicht zahlt, darunter:
Vorsätzliches Handeln: Wenn der Berater bewusst falsche Informationen gegeben hat, um sich selbst zu bereichern, greift die Versicherung in der Regel nicht.
Außerhalb des Deckungsumfangs: Die Versicherung deckt nur Schäden ab, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen. Private Fehler oder Handlungen außerhalb des Versicherungsvertrags sind ausgeschlossen.
Keine aktive Versicherung: Wenn der Berater keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, gibt es natürlich keinen Schutz.
4. Warum sollten Anleger danach fragen?
Wenn Sie jetzt überlegen, rechtliche Schritte gegen Ihren Finanzberater einzuleiten, ist es wichtig zu wissen, ob er eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hat. Diese Information ist entscheidend, denn:
Ohne Versicherung bleibt der Berater auf den Kosten sitzen. Das klingt zunächst gut, aber: Wenn der Berater nicht über genug Vermögen verfügt, können Sie selbst bei einem gewonnenen Prozess leer ausgehen.
Mit Versicherung ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie entschädigt werden. Die Versicherung springt ein, wenn ein Beratungsfehler vorliegt und haftet für den finanziellen Schaden – oft bis zu einer bestimmten Deckungssumme.
5. Wie können Sie vorgehen?
Fragen Sie Ihren Finanzberater direkt: „Haben Sie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?“
Lassen Sie sich die Versicherung nachweisen: Der Berater sollte in der Lage sein, Ihnen eine Bestätigung oder einen Nachweis über die bestehende Versicherung vorzulegen.
Suchen Sie juristischen Rat: Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Beratungsfehler vorliegt, sollten Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kontaktieren. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und gegebenenfalls den Berater oder die Versicherung zur Verantwortung ziehen.
Fazit
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für Kunden, die von Beratungsfehlern betroffen sind. Sie sorgt dafür, dass der geschädigte Anleger im Falle einer berechtigten Forderung nicht leer ausgeht. Allerdings ist es wichtig, dass der Berater eine solche Versicherung abgeschlossen hat und ausreichend versichert ist. Fragen Sie also nach – und handeln Sie mit juristischer Unterstützung, wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrer Beratung Fehler gemacht wurden.
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