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In Sachen Benko: Vormerken

geralt (CC0), Pixabay
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Uhren, Manschettenknöpfe und andere Kleinigkeiten: Zweiter Auftritt für René Benko – diesmal vor Gericht

Save the date!
Am 10. Dezember wird’s wieder spannend im ehrwürdigen Landesgericht Innsbruck: René Benko, Österreichs ehemals glamouröser Immobilienmogul und heutiger Gerichtsstammgast, tritt erneut ins Rampenlicht – allerdings nicht auf einem roten Teppich, sondern auf einer harten Holzbank. Thema der Veranstaltung: betrügerische Krida. Dresscode: vielleicht wieder Maßanzug mit Unschuldsminen-Mix.

Ein zweiter Verhandlungstag ist gleich mitgeplant – am 16. Dezember. Man hat ja aus dem ersten Prozess gelernt: Gute Dramen brauchen mehrere Akte.

Was liegt diesmal auf dem Tisch?

Der Vorwurf: Benko soll im Rahmen seiner Einzelunternehmer-Insolvenz ein bisschen zu sehr aufgeräumt haben – allerdings nicht in den Büchern, sondern beim Vermögen. Genauer: Bargeld im Wert von 120.000 Euro und eine Schmuckschatulle an Luxusspielzeug im Gesamtwert von 250.000 Euro (Uhren, Manschettenknöpfe, edle Uhrenarmbänder… man gönnt sich ja sonst nichts).

Das Ganze soll angeblich nicht zufällig nicht auffindbar gewesen sein, sondern fein säuberlich in einem Tresor bei Verwandten versteckt worden sein – dem Gericht zufolge wohl nicht als Notfallreserve für Weihnachten.

Mitangeklagte inklusive
Auch diesmal ist René Benko nicht allein auf der Anklagebank. Eine Mitangeklagte soll laut Staatsanwaltschaft hilfreich zur Seite gestanden haben – womöglich beim Einrichten des Tresors, vielleicht auch bei der Auswahl der passenden Uhren für den Untergrund.

370.000 Euro Schaden – oder wie Benko sagen würde: ein mittelgroßes Handtäschchen

Laut Gericht beläuft sich der angerichtete Schaden auf satte 370.000 Euro – für die meisten Menschen ein lebensverändernder Betrag, für Herrn Benko vermutlich das, was beim Private-Jet-Check-in als Handgepäck durchgeht.

Strafrahmen: bis zu zehn Jahre. Betonung auf bis zu.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung – und auch sonst alles, was man in Österreich so sagt, wenn jemand mit sehr gutem Anwalt vor Gericht steht. Rein rechtlich könnten es bis zu zehn Jahre Haft werden. Realistisch? Man weiß es nicht. Vielleicht schafft es ja wieder irgendetwas in die Nichtigkeitsbeschwerde – sei es ein Paragraf, ein Urteil oder die schlechte Belüftung im Gerichtssaal.

Medienrummel? Aber sicher doch!
Wie schon beim ersten Prozess ist mit großem Medieninteresse zu rechnen – Popcornjournalismus vom Feinsten. Benko ist eben das, was man einen VIP im Rückwärtsgang nennt: früher auf Magazincovern, heute in den Chronikseiten. Eine gewisse Faszination bleibt. Vor allem bei all jenen, die sich fragen, wie viele Uhren ein Mensch eigentlich besitzen kann, wenn er pleite ist.

Coming soon: Das Weihnachtsspecial – Benko II: Die Rückkehr der Uhren

Ob es ein Urteil noch vor den Feiertagen gibt, bleibt offen. Falls ja, wäre das vielleicht das erste echte Geschenk, das manche Gläubiger seit Jahren bekommen haben.


Fazit:
René Benko steht wieder vor Gericht, diesmal wegen ein paar Uhren und etwas Bargeld, das auf wundersame Weise nicht zur Insolvenzmasse gehörte. Die Staatsanwaltschaft sagt „betrügerische Krida“, Benkos Anwalt vermutlich „großes Missverständnis“ – und der Rest des Landes fragt sich: Gibt’s für sowas auch Pay-per-View?

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