Startseite Vorsicht Insolvenzen IMMOHAUS Projektrealisierung GmbH – keine Insolvenz mangels Masse
Insolvenzen

IMMOHAUS Projektrealisierung GmbH – keine Insolvenz mangels Masse

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

IN 140/20 In dem Verfahren über den Antrag d. IMMOHAUS Projektrealisierung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zecha Klaus Dieter, geboren am 01.07.1959, Glockenstraße 5, 84489 Burghausen
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 9673
– Schuldnerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|

Amtsgericht Mühldorf a. Inn – Insolvenzgericht – 22.03.2021
|

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Insolvenzen

Insolvenztag 5. Dezember 2025 – Breite Branchenvielfalt von Technik bis Bauwirtschaft betroffen

Der 5. Dezember 2025 offenbart eine besonders weit gefächerte Insolvenzwelle: Von Maschinenbau...

Insolvenzen

Insolvenztag 4. Dezember 2025 – Immobiliensektor und Bauwirtschaft erneut im Fokus

Der 4. Dezember 2025 zeigt ein auffälliges Bild: Neben Dienstleistern und Gastronomie...

Insolvenzen

Insolvenztag 3. Dezember 2025 – Handwerk, Energiebranche und Dienstleistungen unter Druck

Der 3. Dezember 2025 zeigte erneut ein breites Spektrum an wirtschaftlichen Notlagen...

Insolvenzen

Insolvenzen vom 2. Dezember 2025 – Handel, Bau, Gastronomie und Dienstleistungen rutschen in die Krise

Der 2. Dezember 2025 brachte erneut einen breiten Querschnitt an Insolvenzanmeldungen aus...