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Immobilienmanagement in Sachsen GmbH:Ablehnung der Insolvenz Mangels Masse

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der Bau- und Immobilienmanagement in Sachsen GmbH, Gersdorf Nr. 66A, 01819 Bahretal, Amtsgericht Dresden , HRB 26263
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Eugeniusz Balcerek

– wurde der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 21.10.2016 mangels Masse abgewiesen.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden, Außenstelle Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

Gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts findet die Beschwerde statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 ? übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Frist von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache, oder, wenn der Streitwert später als ein Monat vor Ablauf der vorgenannten Frist festgesetzt wurde, innerhalb eines Monats nach Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses bei dem

Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

oder bei dem

Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden

einzulegen. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

533 IN 126/16 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.10.2016

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