Mit Schreiben vom 5. März 2025 hat der von der BaFin eingesetzte Abwickler bekannt gegeben, dass er am selben Tag Insolvenzantrag gegen die IK Investment Group GmbH gestellt hat. Dieser Schritt kommt nicht überraschend: Bereits seit Januar 2024 war es dem Abwickler nicht gelungen, den ehemaligen Geschäftsführer des Unternehmens dazu zu bewegen, den entstandenen Schaden auszugleichen. Damit ist klar, dass Anleger einen Großteil ihres investierten Kapitals verloren haben – dennoch bestehen weiterhin rechtliche Möglichkeiten, um Ansprüche durchzusetzen.
Rechtsanwalt Hans Witt, der zahlreiche Geschädigte in diesem Komplex vertritt, rät zu einem zweigleisigen Vorgehen:
1. Insolvenzforderungen anmelden
Betroffene Anleger sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
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Empfehlung: Auch wenn absehbar ist, dass nur ein Bruchteil der Investitionen zurückfließt, ist dieser Schritt dringend notwendig.
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Vorgehen: Die Anmeldung kann selbst oder über einen Rechtsanwalt erfolgen.
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Rechtsschutzversicherung: Falls vorhanden, sollte diese genutzt werden, um anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
2. Schadensersatz gegen verantwortliche Personen
Bereits zu Beginn empfahl Rechtsanwalt Witt, direkt gegen die Verantwortlichen vorzugehen – viele Anleger verzichteten jedoch in der Hoffnung, ihr Geld über den Abwickler vollständig zurückzubekommen. Diese Hoffnung hat sich nun zerschlagen.
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Beispiel: Für eine Mandantin erwirkte Witt bereits ein rechtskräftiges Versäumnisurteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer, der zur Zahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen und Kosten verurteilt wurde.
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Zwangsvollstreckung: Da der Geschäftsführer bislang nicht gezahlt hat, laufen umfangreiche Vollstreckungsmaßnahmen.
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Wichtiger Punkt: Eine Privatinsolvenz des Geschäftsführers würde den Titel nicht entwerten, da die Forderung aus einer unerlaubten Handlung stammt und daher gemäß § 302 Abs. 1 Nr. 1 InsO nicht von einer Restschuldbefreiung erfasst wird.
3. Deckungszusage und Prozessfinanzierung
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Mit Rechtsschutzversicherung: Anleger sollten in jedem Fall Klage erheben, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. Ein solcher Titel ermöglicht die Vollstreckung über 30 Jahre.
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Ohne Rechtsschutzversicherung: Es besteht die Möglichkeit, einen Prozesskostenfinanzierer einzuschalten, um das Kostenrisiko zu vermeiden.
4. Fazit und Handlungsempfehlung
Der Insolvenzantrag bedeutet nicht automatisch den Totalverlust. Anleger sollten sofort handeln und sowohl ihre Insolvenzforderungen anmelden als auch Schadensersatzklagen gegen die Verantwortlichen einleiten. Ein frühzeitiger Titel kann langfristig entscheidend sein, um mögliche Vermögenswerte des ehemaligen Geschäftsführers in der Zukunft zu sichern.
Für weiterführende Beratung steht Witt Rechtsanwälte PartGmbB mit Standorten in Heidelberg, München und Oranienburg zur Verfügung. Die Kanzlei gehört laut Stern, Capital und Statista seit Jahren zu den führenden deutschen Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Versicherungsrecht für Privatmandanten.
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