Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat aktuell gleich mehrere Warnungen veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem die Websites globalanceinvestgmbh.com und luxifund.com sowie betrügerische E-Mails im Namen der Berliner QUIN Technologies GmbH.
In allen Fällen handelt es sich um Identitätsmissbrauch – also die unbefugte Nutzung real existierender Unternehmensnamen, um Verbrauchern Seriosität vorzutäuschen.
Globalance Invest GmbH als Opfer von Identitätsdiebstahl
Auf der Seite globalanceinvestgmbh.com werden Festgeldanlagen und Finanzdienstleistungen angeboten – angeblich im Namen der Globalance Invest GmbH mit Sitz in München. Die BaFin stellt jedoch klar: Das Unternehmen hat mit der Website nichts zu tun. Es handelt sich um eine Täuschung durch unbekannte Betreiber, die ohne jede Erlaubnis Finanzgeschäfte anbieten.
Luxifund.com mit falschem Firmensitz
Auch die Seite luxifund.com wirbt mit Bank- und Finanzdienstleistungen. Betreiber sollen eine „Boston Group Ltd“ mit Sitz in St. Lucia sein. Fakt ist: Die Firma steht in keiner Verbindung zu einer offiziellen BaFin-Erlaubnis und unterliegt keinerlei Aufsicht.
Missbrauch im Namen der QUIN Technologies GmbH
Besonders perfide: Verbraucher erhalten derzeit E-Mails von der Adresse mail@getquin.support oder Anrufe unter falschen Telefonnummern der QUIN Technologies GmbH, Berlin. Angeboten werden angeblich Kryptowertedienstleistungen. Auch hier handelt es sich um Betrug – QUIN Technologies distanziert sich ausdrücklich von diesen Aktivitäten.
Rechtsanwältin Kerstin Bontschev warnt
„Die Masche ist immer die gleiche“, erklärt Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, die auf Anlegerschutz spezialisiert ist. „Betrüger nutzen den guten Ruf etablierter Firmen, um Vertrauen aufzubauen. Verbraucher dürfen sich davon nicht täuschen lassen. Wer auf solche Angebote eingeht, riskiert, dass sein Geld unwiederbringlich verloren ist.“
Bontschev rät, vor jeder Geldanlage die BaFin-Datenbank zu prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich zugelassen ist. Zudem sollten Warnmeldungen auf der BaFin-Webseite regelmäßig verfolgt werden. „Ein einfacher Blick ins Register hätte schon viele Anleger vor hohen Verlusten bewahrt“, so die Expertin.
Das sollten Verbraucher beachten
- Finanz- und Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit BaFin-Erlaubnis angeboten werden.
- Seriöse Anbieter haben keine Probleme, ihre Zulassung nachzuweisen.
- Unerwartete Anrufe oder E-Mails mit Anlageangeboten sind fast immer betrügerisch.
- Wer unsicher ist, sollte keine Überweisungen tätigen und rechtlichen Rat einholen.
Die BaFin betont, dass ihre Warnungen auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz basieren.
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