Startseite Allgemeines Horst Königstein: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Allgemeines

Horst Königstein: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

geralt / Pixabay
Teilen

Horst Königstein: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Horst Königstein, Limburg, mit Bescheid vom 15. Mai 2019 die sofortige Einstellung und die unverzügliche Abwicklung des von ihm unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Herr Königstein hat Gelder des Publikums mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlbarkeit entgegengenommen, ohne dass der Rückzahlungsanspruch in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft war.

Damit betreibt er das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne über die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Rodeln Max Langenhan wird Olympiasieger

Was für ein Rennen was für ein Erfolg. Insgesamt in jedem der...

Allgemeines

Lindsey Vonn nach Sturz beim Abfahrtsfinale in stabilem Zustand – Olympiatraum endet abrupt

Die amerikanische Skilegende Lindsey Vonn befindet sich in stabilem Zustand, nachdem sie...

Allgemeines

Trump will TV-Fusion – für den Kampf gegen seinen Lieblingsfeind: die Realität

US-Präsident Donald Trump, bekannt für seine medienkritischen Twitter-Fanfaren und seine romantische Beziehung...

Allgemeines

Emma Aicher holt die erste Medaille bei Olympia für Deutschland

Es ist eine glänzende Silbermedaille. Überschattet wurde das Abfahrtsrennen durch einen erneuten...