HMW Emissionshaus AG Nachtrag Nr. 12 Investition in eine weitere Beteiligung an der NeraCare GmbH

HMW Emissionshaus AG

Pullach

Nachtrag Nr. 12
Investition in eine weitere Beteiligung an der NeraCare GmbH

Nachtrag Nr. 12 nach § 316 Abs. 5, § 268 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum bereits veröffentlichen Verkaufsprospekt vom 16.05.2019 betreffend das Investmentvermögen MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG. Der Nachtrag Nr. 12 wird veröffentlicht von der HMW Emissionshaus AG in ihrer Eigenschaft als von der Kapitalverwaltungsgesellschaft (MIG Capital AG) insoweit beauftragtes Unternehmen und in ihrer Eigenschaft als Prospektverantwortliche.

Nach § 305 Abs. 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) können Anleger, die vor der Veröffentlichung des Nachtrages eine auf den Erwerb eines Anteils an dem Investmentvermögen (MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG) gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, diese innerhalb von 2 Werktagen nach Veröffentlichung des Nachtrages widerrufen, sofern noch keine Erfüllung eingetreten ist. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber

MIG Service GmbH
Niederlassung Landshut
Stethaimerstr. 32-34
D-84034 Landshut
Telefax: +49 (0) 871 20 54 06 99
E-Mail: widerruf@mig-fonds.de

zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Die HMW Emissionshaus AG, Münchner Str. 52, D-82049 Pullach im Isartal, gibt folgende, zum 14.10.2021 eingetretene wichtige neue Umstände im Hinblick auf den bereits veröffentlichen Verkaufsprospekt betreffend das Investmentvermögen MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG (im Folgenden auch: „Gesellschaft“) vom 16.05.2019 bekannt:

1. Investition in eine weitere Beteiligung an der NeraCare GmbH

Die MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG hat in eine weitere Beteiligung an der NeraCare GmbH, diese nunmehr mit Sitz in Frankfurt a. Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a. Main unter HRB 123000, (diese fortan auch: „Beteiligungsunternehmen“) investiert. Hierbei handelt es sich um ein Unternehmen, das nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen ist (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand des Beteiligungsunternehmens ist die Verbesserung der Hautkrebs-Versorgung durch Aufbau und Weiterentwicklung von Versorgungs- und Forschungsnetzen unter maßgeblicher Einbindung von Fachgesellschaften, Kostenträgern und/​oder forschender Pharma-Industrie im Bereich der Derma-Onkologie und die hierzu vorgesehene Nutzung neuen, proprietären Know-hows im Bereich molekulargenetischer Diagnose- und Prognose-Verfahren bei Hautkrebs. Das Beteiligungsunternehmen ist somit im Bereich Diagnostik tätig. Das Stammkapital des Beteiligungsunternehmens beträgt derzeit EUR 129.920,00.

Der Erwerb der Beteiligung erfolgte am 14.10.2021 nach Maßgabe einer Änderungsvereinbarung zur bestehenden Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung durch Zeichnung und Übernahme von insgesamt 1.275 neu ausgegebenen Geschäftsanteilen der NeraCare GmbH im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00.

Die Investition für den Erwerb der weiteren Geschäftsanteile an dem Beteiligungsunternehmen beträgt insgesamt EUR 167.003,75 (Prognose). Hierauf entfällt ein Teilbetrag in Höhe von EUR 150.003,75 (Prognose) auf Anschaffungskosten für den Erwerb der Geschäftsanteile und ein Teilbetrag in Höhe von EUR 17.000,00 (Prognose) auf sonstige Kosten, insbesondere Berater- und Gutachterkosten. Die Investition findet ausschließlich aus Eigenmitteln der Gesellschaft statt. Eine Fremdfinanzierung ist nicht vorgesehen.

Gesamtkosten der Investition in die NeraCare GmbH in EUR (Prognose)*

1. Investitionen/​Mittelverwendung

Anschaffungskosten 150.003,75
Sonstige Kosten 17.000,00

Gesamtbetrag

167.003,75

2. Finanzierung/​Mittelherkunft

Einlagen der Anleger** 167.003,75
Fremdkapital 0,00

Gesamtbetrag

167.003,75

* Es wird darauf hingewiesen, dass das Investmentvermögen (MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG) unabhängig von der Investition in die NeraCare GmbH mit Kosten belastet ist, die das Investitionskapital mindern. Diese Kosten sind in Kap. 6 des Verkaufsprospekts dargestellt. Auf diese Angaben wird verwiesen.
** Die Einlagen der Anleger sind in vollem Umfang von Anlegern verbindlich zugesagt. Die jeweiligen Einlageverpflichtungen sind, sofern diese nicht schon bei der Gesellschaft eingezahlt wurden, nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags von Anlegern der Anteilsklasse 1 nach § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages und von Anlegern der Anteilsklasse 2 gem. § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages bei der Gesellschaft einzuzahlen.

Die Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt EUR 150.003,75 entfallen in Höhe von EUR 1.275,00 auf den Ausgabebetrag der neu übernommenen Geschäftsanteile. Die restlichen Anschaffungskosten sind in Höhe von EUR 148.728,75 sind dem Beteiligungsunternehmen als Eigenkapital im Wege einer schuldrechtlichen Zuzahlung in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zur Verfügung zu stellen. Die Zuzahlung ist nach Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister zur Zahlung fällig. Das Investmentvermögen wird nach Durchführung der Kapitalmaßnahme an dem dann auf EUR 144.284,00 erhöhten Stammkapital des Beteiligungsunternehmens einen Anteil von rund 3,83 % halten, wobei das Beteiligungsunternehmen weiterhin noch eigene Anteile im Umfang von EUR 2.345,00 hält.

Grafische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse der Gesellschaft an der NeraCare GmbH (bei vollständiger Durchführung der vereinbarten Kapitalerhöhung)

Die Geschäftsanteile an der NeraCare GmbH sind nicht dinglich belastet. Die Verwendungsmöglichkeiten der Geschäftsanteile sind durch die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung wie folgt beschränkt:

Über die Geschäftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG an der NeraCare GmbH kann nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung der NeraCare GmbH verfügt werden. Diese Zustimmung ist zu erteilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Vor einer Veräußerung der Geschäftsanteile der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG an der NeraCare GmbH sind die übrigen Gesellschafter zum Vorerwerb berechtigt („Vorerwerbsrecht“). Zudem ist in der Vereinbarung ein Mitveräußerungsrecht der Gesellschafter geregelt. Dieses Recht bietet der Gesellschaft Vorteile, kann jedoch auch zu einer Beschränkung durch die Mitveräußerungsrechte anderer Gesellschafter führen. Zudem besteht eine Verpflichtung der Mitgesellschafter einer Verfügung zuzustimmen nur dann, wenn der Erwerber der Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung als Rechtsnachfolger beitritt. Die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung sieht ferner eine Mitverkaufsverpflichtung vor. Danach ist die Gesellschaft unter bestimmten, in der Vereinbarung definierten Kriterien verpflichtet, ihre an der NeraCare GmbH gehaltenen Geschäftsanteile zusammen mit anderen Gesellschaftern an einen Dritten zu veräußern. Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten der Beteiligung. Eine behördliche Genehmigung für den Erwerb der Geschäftsanteile an der NeraCare GmbH ist nicht erforderlich und liegt auch nicht vor.

In Vorbereitung der Beteiligung der Gesellschaft an der NeraCare GmbH wurde ein von Prof. Dr. Meitner, München erstelltes Gutachten zur Bewertung des Beteiligungsunternehmens zum 30.09.2021 eingeholt. Das Bewertungsergebnis des Gutachtens weist einen Wert aus, der über dem Wert liegt, der die Bemessungsgrundlage für die Investition der Gesellschaft in das Beteiligungsunternehmen bildete.

2. Verfügbarkeit dieses Nachtrags

Dieser Nachtrag und der Verkaufsprospekt samt den Anlagebedingungen werden bei der MIG GmbH & Co. Fonds 16 geschlossene Investment-KG, Münchener Str. 52, D-82049 Pullach im Isartal, sowie unter www.mig-fonds.de kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Informationen liegen in deutscher Sprache vor.

 

Pullach, den 14.10.2021

HMW Emissionshaus AG

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