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Hinweis zur Internetplattform „Neufund“ von der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht / Fifth Force (Liechtenstein) GmbH

Merio / Pixabay
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Im Zusammenhang mit dem Warnhinweis der BaFin vom heutigen Tage zum Unternehmen Greyp Bikes d.o.o. und dessen öffentliches Angebot ohne Prospekt kommt man, wenn man auf den Link in der BaFin-Meldung klickt, automatisch zu dem hier genannten Unternehmen, über das dann wiederum die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht erst kürzlich einen Mitteilung herausgegeben hat:

Hinweis zu Neufund / Fifth Force (Liechtenstein) GmbH

Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH (Neufund) behauptet in einer Medienmitteilung vom 16. September 2019, die Plattform habe von der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein die Genehmigung erhalten, öffentliche Angebote mit einer Mindesteinlage von nur CHF 10 durchzuführen und sei damit für verschiedene Investoren, also auch Kleinanleger, zugänglich.

Die FMA weist darauf hin, dass die FMA der Fifth Force (Liechtenstein) GmbH, Vaduz, Registernummer FL-0002.609.744-9, (Neufund), keine solche Genehmigung erteilt hat.

Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH verfügt über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung der FMA und sie resp. deren Angebote unterstehen damit nicht der Aufsicht durch die FMA.

Sie ist als Betreiberin der Webseite https://neufund.org/ nicht berechtigt, bewilligungspflichtige Finanzdienstleistungen in und aus Liechtenstein zu erbringen.

Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH resp. deren Angebote sind damit nicht beaufsichtigt. Die FMA hat bis dato keine Kenntnis davon, dass die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH bewilligungspflichtige Tätigkeiten ausübt.

Update (3. Oktober 2019): Die Fifth Force (Liechtenstein) GmbH (Neufund) hat aufgrund des Hinweises der FMA vom 27.09.2019 eine Berichtigung ihrer Medienmitteilung veröffentlicht.

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